
Die Altersrenten können in der Regel jetzt erst ab Vollendung des 65. Lebensjahres ohne Abschlag bezogen werden. Die früheren Altersgrenzen von 60 Jahren für Frauen, für Arbeitslose oder Arbeitnehmer nach Altersteilzeitarbeit sowie für schwerbehinderte Menschen, aber auch die Altersgrenze von...
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Anhebung-der-Altersgrenzen.html
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